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Statue des Marquês de Pombal in Lissabon. Im 18. Jh. Reformer von königlichen Gnaden
Die portugiesische Verfassung garantiert einen außergewöhnlich großen Katalog an indi-
viduellen Rechten, darunter z. B. das Recht auf Daten- und Verbraucherschutz und an-
gemessenen Wohnraum. Auch sind die Vollbeschätigung als Staatsziel und der Umwelts-
chutz als Staatsaufgabe definiert.
In Portugal herrscht eine parlamentarische Demokratie mit präsidialen Elementen. Die
Gesetzgebung obliegt dem Parlament mit nur einer Kammer (Assembleia Nacional). Ihr
gehören 230 Abgeordnete an, die auf vier Jahre nach dem Verhältniswahlrecht im
d'Hondtschen Höchstzahlverfahren ohne Sperrklausel gewählt werden. Die Sitze werden
von 21 Distriktwahlkreisen vergeben, die zwischen drei (Évora) und 50 (Lissabon) Parla-
mentarier entsenden. Durch dieses Wahlverfahren ergeben sich gewisse Verzerrungen zu-
gunsten der großen Parteien: So reichen bereits ca. 45 % der Stimmen für eine absolute
Mehrheit der Sitze im Parlament aus.
Staatsoberhaupt ist der Präsident, der für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt vom Volk
gewählt wird (nur eine einmalige Wiederwahl ist möglich). Er hat das Recht, das Parla-
ment aufzulösen und Gesetze zur Überprüfung auf ihre Verfassungsmäßigkeit an das Ver-
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