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In-Depth Information
Die fachliche Zuordnung ist kein Bebauungselement, sondern eine (n-stellige) Beziehung.
Alle fachlichen Bebauungselemente und auch Informationssysteme können zueinander in
Beziehung stehen. So lassen sich ein Geschätsobjekt Geschätsprozessen oder aber einem
Informationssystem fachliche Funktionen zuordnen. Die Zuordnung kann attributiert werden.
Dies ist durch den „*“ in der „Fachlichen Zuordnung“ angedeutet. Ein Beispiel hierfür ist die
Art der Verwendung eines Geschätsobjektes im Geschätsprozess, z. B. Input oder Output. So
kann ein „Autrag“ Output des Geschätsprozesses „Autragsabwicklung“ sein.
Die Festlegung der fachlichen Zuordnung zu anderen fachlichen Bebauungselementen kann
durch die Tupel-Schreibweise erfolgen, wie z. B. (<Geschätsprozess-von>, <Geschätsobjekt>,
<„Art der Nutzung“>), (<Geschätsprozess-von>, <Geschätsobjekt>, <Geschätsprozess-zu>)
oder (<Geschätsprozess>, <fachliche Funktion>, <Geschätseinheit>). In Abhängigkeit der Tupel
können durchaus unterschiedliche Attribute zur weiteren Charakterisierung verwendet werden.
Neben den Beziehungen inden Sie in Abbildung 4.2 zusätzlich übergreifende Elemente.
Dies sind querschnittliche Aspekte, die übergreifend relevant sind. Die Ausprägungen dieser
übergreifenden Elemente können allen Bebauungselementen sowie deren Bestandteilen und
Beziehungen zugeordnet werden. Zu den übergreifenden Elementen zählen:
Verantwortlichkeit
Jedem Bebauungselement-Typ und seinen Bestandteilen und Beziehungen können ge-
gebenenfalls unterschiedliche Verantwortlichkeiten zugeordnet werden. Verantwortlich
für EAM-Aufgaben oder einen inhaltlichen oder organisatorischen EAM-Bereich können
Einzelpersonen oder Personengruppen bzw. ganze Organisationen sein. Beispiele für Ein-
zelpersonen sind fachliche und technische Zuständigkeiten wie z. B. der IS-Verantwortliche
oder der fachliche Verantwortliche sowie betriebliche Kontaktpersonen. Beispiele für Per-
sonengruppen bzw. Organisationen sind die Support- oder die Betriebsorganisation. Es
können aber auch Verantwortlichkeiten für Detailaspekte wie z. B. die Berechtigungsvergabe
adressiert werden.
Mandant (oder auch Standort)
Der zunehmenden Globalisierung und Firmenzusammenschlüssen muss auch im EAM Rech-
nung getragen werden. Einerseits müssen die IT-Landschaten der verschiedenen, zum Teil
rechtlich selbstständigen Unternehmen übergreifend erfasst und analysiert werden können.
Andererseits benötigen die Einzelunternehmen oder Standorte aber auch eine individuelle
Sicht auf ihre IT-Landschat. Die fachlichen und technischen Strukturen, die einem Unterneh-
men zuzuordnen sind, müssen zusammengefasst werden können. Die aus Sicht von einem
Einzelunternehmen genutzten Systeme anderer Unternehmen müssen für diese als „extern“
erkennbar sein. Übergreifend müssen aber auch standortübergreifende Sichten vorhanden
sein, um z. B. die übergreifende Standardisierung voranzutreiben.
Insbesondere in Konzernen ist es wichtig, dass die jeweiligen Teilunternehmen ihren
Ausschnitt der Bebauungsdaten im Zusammenspiel mit den anderen Teilunternehmen
analysieren können. Durch eine Mandantenkennung wird eine Sicht für das jeweilige Teil-
unternehmen geschafen.
Schablone (oder auch Template genannt)
Eine Schablone ist eine „Kopiervorlage“ mit eindeutigen Namen. Eine Schablone besteht aus
einem Teilausschnitt der Bebauungsdaten. So können z. B. alle Informationssysteme mit
deren Schnittstellen und technischen Realisierungen aus der Zentrale mit Zuordnung zum
Vertriebsprozess als Schablone „Vertriebsprozess“ hinterlegt werden. Damit wird ein Standard
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