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Krankheit oder eines Unfalls auch der
Rücktransport übernommen werden.
Wichtig ist auch, dass im Krankheitsfall
der Versicherungsschutz über die vorher
festgelegte Zeit hinaus automatisch ver-
längert wird, wenn die Rückreise nicht
möglich ist.
Nicht immer sinnvoll ist der Abschluss
weiterer Versicherungen wie Reiserück-
tritts-, Gepäck-, Reisehaftpflicht- oder
Reiseunfallversicherung. Sie enthalten
viele Ausschlussklauseln und zudem
sind gewisse Schäden und Verluste auch
durch bereits existierende Versicherun-
gen wie Privathaftpflicht oder Unfallver-
sicherung abgedeckt. Auch in manchen
(Gold-)Kreditkarten sind bestimmte Ver-
sicherungen schon enthalten, meist al-
lerdings nur für den Karteninhaber und
oft nur bei Bezahlung der Reiseleistung
mit der Kreditkarte.
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt
bei unterschiedlich hohem Selbstbehalt
und zu unterschiedlichen Konditionen
nur für teure Reisen und für genau de-
finierte Fälle, z. B. gelten Terroranschlag,
Streik oder Naturkatastrophen nicht als
Rücktrittsgründe.
Bei der Reisegepäckversicherung ist
zu bedenken, dass zum Beispiel bei Flug-
reisen verlorenes Gepäck oft nur nach Ki-
lopreis und nach Zeitwert oder sogar nur
nach Vorlage von Rechnungen bzw. eines
Polizeiprotokolls ersetzt wird. Dabei gibt
es strikte Regeln, was Sorgfalt und Auf-
sichtspflicht angeht, und eine lange Lis-
te an Ausschlussgründen. Überdies deckt
häufig die Hausratversicherung schon
Einbruch, Raub und Beschädigung von
Eigentum auch im Ausland ab.
Eine Privathaftpflichtversicherung hat
man in der Regel bereits und bei einer
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