Travel Reference
In-Depth Information
Erfragt werden prinzipiell die gleichen An-
gaben wie auch auf dem früher im Flug-
zeug ausgeteilten grünen I-94W-Formu-
lar zur Befreiung von der Visumspflicht:
Name, Geburtsdatum, Adresse, Nationa-
lität, Geschlecht, Passdetails, erstes Ho-
tel, Zweck und Dauer der Reise etc. Wer
einmal registriert ist, kann innerhalb von
zwei Jahren mehrfach einreisen, sofern
der Pass solange gültig ist. Updates wie
die Ergänzung bzw. Änderung der ersten
Adresse vor Ort oder Datumsänderungen
sind nachträglich möglich. Nach der Re-
gistrierung erfolgt im Allgemeinen sofort
eine Mitteilung („Authorization Appro-
ved“). Bei Besitz eines Visums ist keine
Registrierung nötig.
Seit 1.11.2010 müssen die Fluggesell-
schaften im Rahmen von Secure Flight
72 Stunden vor Abflug die maßgeblichen
Passagierdaten komplett vorliegen ha-
ben, d. h. voller Name (alle Vornamen
und kompletter Nachname gemäß Rei-
sepass), Geburtsdatum, Geschlecht. Die
Angaben werden im Normalfall bereits
bei der Buchung gemacht. Die erste US-
Adresse inklusive Postleitzahl kann bei
Check-in nachgereicht werden.
µ Infos: www.tsa.gov/stakeholders/
secure-flight-program
Immigration
Am Einreiseschalter (Immigration Coun-
ter) des ersten Flughafens in den USA
wird der Pass gescannt und es werden
Fragen zu Reiseroute, Zweck der Reise,
Beruf, Bekannten oder Freunden in USA,
evtl. auch zum Reisebudget gestellt. Es
werden tintenlose Fingerabdrücke (je-
weils vier Finger und Daumen) genom-
men und es wird ein Foto gemacht, ehe
es den Stempel mit einer auf normaler-
weise drei Monate festgelegten Aufent-
haltsdauer in den Pass gibt. Der Vorgang
dauert nur wenige Minuten.
Infos zu aktuellen Einreisebestimmun-
gen findet man im Internet unter:
µ http://travel.state.gov/visa/temp/without/
without_1990.html (Visa Waiver Program)
Gepäck und Zoll
Nach der Einreise geht es weiter zum Ge-
päckband (baggage claim) und hat man
dort sein Gepäck in Empfang genom-
men, geht es (im Allgemeinen) durch
den Ausgang mit der Aufschrift „Nothing
to declare“ („Nichts zu verzollen“). Hier
wird die im Flugzeug ausgeteilte weiße
Zollerklärung (customs form) - eine pro
Familie mit gleicher Adresse - abgege-
ben. Auf ihr ist anzugeben, ob und wel-
che Waren beziehungsweise wie viel
Geld mitgeführt wird, gelegentlich finden
Stichproben statt. Bei einem Anschluss-
flug muss das Gepäck anschließend neu
eingecheckt werden.
Wer länger als 90 Tage im Land bleiben
möchte - zum Beispiel, um zu studieren
oder zu arbeiten - oder Staatsbürger ei-
nes Landes ist, das nicht am VWP teil-
nimmt, muss sich ein Visum beschaffen.
Um ein solches „Nichteinwanderungs-
visum für vorübergehenden Aufenthalt“
zu bekommen, ist eine persönliche Vor-
sprache in den Konsulaten in Frankfurt,
Berlin oder München, Wien oder Bern nö-
tig. Über die Details informiert:
µ http://german.germany.usembassy.gov/visa
Einreise in die U.S.A.
Eine Devisenbeschränkung gibt es
nicht, lediglich Summen über $ 10.000
müssen deklariert werden. Die Einfuhr
von Alkohol und Tabak ist begrenzt:
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