Travel Reference
In-Depth Information
Ein- und Ausreise-
bestimmungen
Visum und Aufenthaltsgenehmigung
Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der
Schweiz, Österreichs, der Niederlande sowie zahl-
reicher anderer Länder erhalten bei Einreise per
Flugzeug eine Aufenthaltsgenehmigung von 30
Tagen. Seit 2006 werden diese Aufenthaltsgeneh-
migungen jedoch nicht mehr unendlich oft ausge-
stellt: Insgesamt kann man innerhalb von sechs
Monaten 90 Tage mit den Genehmigungen im
Lande bleiben, danach muss bei einer Auslands-
vertretung ein Visum eingeholt werden (s.u). Man
kann also maximal drei Aufenthaltsgenehmigun-
gen erhalten, dann sind die 90 Tage um. Falls man
dreimal eingereist ist, aber nicht die vollen 30 Tage
geblieben ist, werden die Tage zusammengezählt,
und man bekommt die restlichen Tage, bis die 90
Tage voll sind. Das ganze ist etwas kompliziert,
und hat so manchen Touristen verwirrt. Wer eine
längere Reise plant, sollte sich in der nächstgele-
genen Auslandsvertretung Thailands ein Visum
ausstellen lassen. Die Visa gibt es in den folgen-
den Kategorien: 60-Tage-Touristen-Visum und 90-
Tage-Non-Immigrant-Visum (für Geschäftsreisen).
Achtung: Wer über Land einreist, bekommt (seit
2008) nur noch eine Aufenthaltsgenehmigung für
15 Tage.
Alle Visa können auch als Mehrfachvisum -
„double entry“ oder maximal „triple entry“ - ausge-
stellt werden, d.h. sie berechtigen dann zum zwei-
bzw. dreimaligen Aufenthalt von 60 oder 90 Ta-
Hinweis: Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig
ändern können, ist es ratsam, vor Abflug die Webpages
http://germany.usembassy.gov bzw. www.diplo.de/diplo/
de/LaenderReiseinformationen.jsp (Auswärtiges Amt), in
Österreich www.bmaa.gv.at oder in der Schweiz www.
eda.admin.ch zu checken.
Search WWH ::




Custom Search