Database Reference
In-Depth Information
einem Testsystem durchgeführt werden. Dort ist es nicht weiter
schlimm, wenn Daten verloren gehen. Sollten aber Fehler erst
im produktiven Datenbankbetrieb auftreten, dann besteht nur
noch die Möglichkeit, früher gesicherte Daten zurückzuspei-
chern. Allerdings gehen dann aber alle Daten seit dem letzten
Backup verloren.
3.5.3
Datenschutz
Der Datenschutz hat zum Ziel, den Datenmissbrauch zu ver-
hindern.
Vertrauliche Daten müssen vor dem Zugriff unberechtigter Per-
sonen geschützt werden. Dies geschieht, indem für jeden Be-
nutzer festgelegt wird, auf welche Daten er zugreifen darf. Für
die Zutrittsberechtigung zum Datenbanksystem wird meistens
ein Passwort verlangt, welches vom Benutzer frei gewählt wer-
den kann und nur dem Datenbanksystem bekannt ist. Der Be-
nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Er haftet
persönlich für alle Schäden, welche durch die sachgemäße
Verwendung seines Passwortes entstehen. Es werden zum Teil
auch elektronische Geräte für die Unterschriftserkennung ein-
gesetzt. Der zu betreibende Aufwand hängt dabei von der
Wichtigkeit der gespeicherten Daten ab.
Für den Datenschutz gelten folgende Grundsätze:
Ziel und Zweck der Speicherung und Verarbeitung von Da-
ten, speziell für Personendaten, müssen klar definiert sein.
Massgebend dafür sind Rechtsgrundlagen, Vertragsbestim-
mungen und Zweckartikel.
Das Speichern von personenbezogenen, heiklen Daten ist
nur beschränkt zulässig.
Sammlungen von Personendaten müssen je nach gesetzli-
chen Bestimmungen registriert werden. Jede Person ist be-
rechtigt, ihre persönlichen Daten einzusehen. Es existiert al-
so ein Auskunftsrecht.
Falsche oder unvollständige Daten müssen berichtigt bzw.
ergänzt werden, soweit dies die Datenverarbeitung erfor-
dert. Unzulässige oder nicht mehr benötigte Daten sind zu
vernichten.
Beim Datenverkehr (Weitergabe von Daten) herrschen be-
sondere Sorgfaltspflichten.
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