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benannt und nicht, wie vielfach ver-
mutet, nach den Mauren. Dabei ist
diese Annahme gar nicht so weit her-
geholt, hatten sich doch die Mauren
bzw. Sarazenen, wie sie in Frankreich
genannt werden, tatsächlich im 9. Jh.
in diesem Gebirge, an der Küste und
auf der Halbinsel von Saint-Tropez
festgesetzt. Rund hundert Jahre lang
hielten sie in La Garde-Freinet die Stel-
lung, bis Wilhelm, Graf der Provence,
sie auf Geheiß Kaiser Ottos des Gro-
ßen 972 von dort vertrieb (mehr dazu
siehe unten: „La Garde-Freinet“).
Ganz anders als die nahen Kalk-
alpen besteht das Mauren-Gebirge
aus kristallinem Urgestein, das heißt
hauptsächlich aus Tonschiefern, Gnei-
sen und Graniten. Die potenziell na-
türliche Vegetation des Massif des
Maures (wie übrigens des gesamten
mediterranen Frankreich) wäre ein Be-
wuchs aus immergrünen Stein- und
Korkeichenwäldern sowie Mischwäl-
dern mit Aleppo- und Strandkiefern.
Während natürliche Vegetationsfor-
men in Frankreich heute nur noch in
Relikten vorkommen, gehört das Mau-
ren-Massiv zu den Gebieten, wo das
Ursprüngliche immerhin noch teilwei-
se anzutreffen ist: Seine 12.000 Hektar
sind zu drei Vierteln bewaldet, vor al-
lem mit Stein- und Korkeichen sowie
Pinien und Aleppokiefern. Niedrigere
Macchien und Garriguen sind bleiben-
de Zeugen von Waldbränden, die für
das Mauren-Gebirge eine ständige Be-
drohung darstellen.
Aus der Rinde der Korkeichen wur-
den lange Zeit Flaschenkorken ge-
wonnen. Heute jedoch sind für die
Menschen der Region die ausgedehn-
ten Kastanienhaine wirtschaftlich am
bedeutendsten. Von den 900 Hektar
Wald wird ein Drittel bewirtschaftet. Es
wirft pro Jahr rund 200 Tonnen Kasta-
nien ab, die unter anderem zu marrons
glacés und crème de marrons verarbei-
tet werden, kandierten Kastanien und
Maronenmus. Sehr zu empfehlen
sind auch Sirup und Kastanien-Eis.
Naturschutz und Verhaltensregeln
Es ist verboten, im Wald Feuer zu
machen oder zu rauchen. Jegliche Un-
achtsamkeit kann eine Katastrophe
auslösen und viele Hektar Wald zer-
stören.
Die meisten Blumen und Gewäch-
se stehen unter Naturschutz.
Was die Kastanienhaine angeht, so
werden diese von ihren Besitzern das
ganz Jahr über gepflegt, sie leben von
ihrem Ertrag! Das Aufsammeln von
Kastanien ist daher verboten.
Von Mitte August bis Ende Januar
ist die Wildschwein-Treibjagd erlaubt.
Bei der Planung von Wanderungen
sollte man dies berücksichtigen und
vorsorglich bei den Touristinformatio-
nen Erkundigungen einziehen.
Beim Autofahren auf den kurvigen
Straßen durch das Gebirge ist beson-
ders zu beachten, dass diese Strecken
auch von vielen Radfahrern geschätzt
werden. Vorsicht also, denn die Stra-
ßen sind oft sehr schmal!
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