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Abb. 13.23 Ablaufdiagramm zur Festlegung der Einbauklasse von Bodenaushub. Die Grenzwerte für
die Einstufungen „gering“, „bedingt“ und „hoch“ sind in der Richtlinie nach LAGA definiert (vereinfacht
nach Biener 2012).
Bei einem Verdacht auf Schadstofe sind Untersuchungen zur zulässigen Einbauklasse
durchzuf ü hren. Dabei wird unterschieden zwischen
Einbauklasse 0: Uneingeschränkter Einbau (bodenähnliche Anwendungen wie das
Verf ü llen von Abgrabungen oder die Nutzung im Landschatsbau)
Einbauklasse 1: Eingeschränkter ofener Einbau (wasserdurchlässige Bauweise in
technischen Bauwerken wie Verkehrs- und Gewerbelächen, Erdbauma ß nahmen
etc.) sowie
Einbauklasse 2: Eingeschränkter Einbau mit deinierten technischen Sicherungs-
ma ß nahmen (nicht oder nur gering wasserdurchlässige Bauweise).
Untersucht wird das einzubauende Bodenmaterial auf Feststofe sowie das Eluat
(Eluatversuch). Dabei werden der Gehalt an organischen Schadstofen sowie der
gesamte organische Kohlenstof (TOC), die extrahierbaren organischen Halogenver-
bindungen (EOX), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstofe (PAK) sowie anor-
ganische Schadstofe wie Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber
und Zink bestimmt. Weiterhin werden der Chlorid- und Sulfatgehalt, der pH-Wert
und die elektrische Leitfähigkeit gepr ü t und die Korngrö ß enverteilung festgestellt
(LAGA M20). Je nach Befund kann das Material uneingeschränkt oder eingeschränkt
eingebaut werden. Bei besonders hoher Schadstobelastung ist das Material nicht zur
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