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Abb. 10.83 Erddruck- und Erdwiderstandsbeiwerte. Die Wand ist lotrecht, die Böschung waagerecht,
der Wandreibungswinkel Null bzw. 2/3 ˆ ( ʱ = ʲ = 0, ʴ = 0 bzw. 2/3 ˆ ).
Beide Grenzzustände, aktiver und passiver Erddruck, setzen eine Bewegung des
Gleitkörpers zur Aktivierung der Reibung voraus. Dies geht einher mit einer gering-
f ü gigen Senkung bzw. Hebung des Geländes. Bei unmittelbar neben dem Gelände-
sprung stehenden Gebäuden kann dies zu Schäden und Rissen f ü hren. In diesem Fall
ist die St ü tzmauer auf den Erdruhedruck zu bemessen, der keine Bewegungen zulässt.
Abb. 10.84 Geländesprung, Bodenkennwerte, Erddruckbeiwerte, Erddruckspannungen und
Erddrücke.
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