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Abb. 10.83
Erddruck- und Erdwiderstandsbeiwerte. Die Wand ist lotrecht, die Böschung waagerecht,
der Wandreibungswinkel Null bzw. 2/3
ˆ
(
ʱ
=
ʲ
= 0,
ʴ
= 0 bzw. 2/3
ˆ
).
Beide Grenzzustände, aktiver und passiver Erddruck, setzen eine Bewegung des
Gleitkörpers zur Aktivierung der Reibung voraus. Dies geht einher mit einer gering-
f
ü
gigen Senkung bzw. Hebung des Geländes. Bei unmittelbar neben dem Gelände-
sprung stehenden Gebäuden kann dies zu Schäden und Rissen f
ü
hren. In diesem Fall
ist die St
ü
tzmauer auf den Erdruhedruck zu bemessen, der keine Bewegungen zulässt.
Abb. 10.84
Geländesprung, Bodenkennwerte, Erddruckbeiwerte, Erddruckspannungen und
Erddrücke.