Geology Reference
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Eine Raumplanung im Zeichen der Nachhaltigkeit beinhaltet den Schutz von Berg-
hängen, nicht nur, um Hangbewegungen und damit die Gefährdung von Menschenle-
ben zu vermeiden, sondern auch, um das ökologische Gleichgewicht im Stadtumland
zu erhalten, die empi ndliche Bergvegetation zu sch ü tzen, den Frischlut haushalt zu
stabilisieren und die Grundwasserressourcen zu schonen.
10.4.2 Schadensvermeidung
Verbote und Warnung
Neben der Zonierung gefährdeter Hangbereiche ist es unerlässlich, im Gelände vor
der Gefahr von Hangbewegungen zu warnen. Dies geschieht durch entsprechende
Hinweise auf den Zugangswegen zu gefährdeten Bereichen. Besonders problemati-
sche Zonen sind einzuzäunen. Mit Warnschildern ist auf die Gefahr aufmerksam zu
machen. Das Betreten gefährdeter Gebiete ist im Rahmen geltender ordnungsrechtli-
cher Bestimmungen zu untersagen.
Bei einer Steinschlaggefahr werden an Verkehrswegen Steinschlagwarnschilder
aufgestellt (Abb. 10.64), ot in Verbindung mit einer Begrenzung der Höchstgeschwin-
digkeit. Mit der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit wird beabsichtigt, die häui g
beobachtete Unfallgefahr durch auf der Fahrbahn liegende Steine zu reduzieren. Da-
Abb. 10.64 Ein Hinweis auf Steinschlag entlang einer Bergstraße bei False Bay, Kapstadt, Südafrika.
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