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physikalische Messungen haben immer einen erheblichen Interpretationsspielraum.
Die Beprobung des Untergrundes kann nur einen verschwindend geringen Prozent-
satz des Baugrundes abdecken, der später mit dem Bauwerk interagieren wird.
Ingenieurgeologische Erkundungen werden f ü r die unterschiedlichsten Problem-
stellungen und in jedem möglichen Ma ß stab durchgef ü hrt. Das klassische Baugrund-
gutachten st ü tzt sich auf Erkundungsma ß nahmen zur Untersuchung der Wechselwir-
kung zwischen dem geplanten Bauwerk und dem vorliegenden Baugrund. Bei einem
Staudammprojekt liefert die ingenieurgeologische Kartierung dar ü ber hinaus Ent-
scheidungskriterien f ü r die Wahl des Standorts des Sperrbauwerks, die nicht nur von
der Tragfähigkeit, sondern auch von der Durchlässigkeit des Untergrundes abhängt.
Bei einem Tunnelprojekt wird auf der Basis der ingenieurgeologischen Stellungnahme
die geotechnisch g ü nstigste Trassenwahl getrofen, bei der die Standsicherheit des Ge-
birges und das Autreten von Verwerfungszonen die entscheidenden Kriterien sind.
Neben bautechnischen Projekten befasst sich der Ingenieurgeologe auch mit der
Klärung der Ursachen von Rutschungen und Bergst ü rzen, Erdfällen und Bergsen-
kungen und mit der Verschmutzung von Aquiferen und weiteren Umweltproblemen.
Auch bei diesen Untersuchungen gilt die vorgestellte Erkundungsstrategie mit den
Etappen Voruntersuchungen, Hauptuntersuchungen, begleitende Untersuchungen
und Nachuntersuchungen. Ziel ist es, einen Schadensfall zu verhindern oder einen
eingetretenen Schaden zu erklären und zu sanieren. Dabei st ü tzt sich der Ingenieur-
geologe auf eine solide, geologische Grundausbildung und Kenntnisse in der Mecha-
nik und der Hydraulik, wie sie im ersten Teil angesprochen wurden. Er ist sich ü ber
die Unschärfe der auszuwertenden Daten und der angenommenen Modelle bewusst
und thematisiert dies in seiner gutachterlichen Stellungnahme.
5.3 Ingenieurgeologischer Bericht
Der Ingenieurgeologe muss die wenigen, aufgrund des vorgegebenen Budgets mög-
lichen Aufschl ü sse auf der Grundlage seiner Fachkenntnis und Erfahrung so deuten,
dass der Baugrund zutrefend beschrieben, die Fragestellung zufriedenstellend gelöst
und die noch verbliebenen Unsicherheiten deutlich werden. Er hat in seiner gutach-
terlichen Stellungnahme auf die Unsicherheiten hinzuweisen, um Planungskonlikte
und Störungen im Projektablauf zu vermeiden.
Die Qualität eines ingenieurgeologischen Gutachtens zeichnet sich daher durch die
umfassende und klare Beschreibung der geologisch-geomorphologischen Vorgaben
aus, die in ein geologisches Modell m ü nden, auf dessen Grundlage sowohl räumliche
Annahmen als auch geotechnische Kenngrö ß en hergeleitet werden können. Dabei
ist auf mögliche Fehlinterpretationen hinzuweisen und. Wenn nötig sind ergänzende
Zusatzuntersuchungen vorzuschlagen, mit denen noch ofene Fragen geklärt werden
können. Grundsätzlich wird bei der ingenieurgeologischen Berichterstattung unter-
schieden zwischen
Kartierbericht
Versuchsbericht bzw. Versuchsprotokoll
Ingenieurgeologischer Untersuchungsbericht und
Ingenieurgeologischer Entwurfsbericht.
 
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