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5.2 Etappen
Ganz gleich welche Grö ß enordnung das Projekt hat, ob es sich um eine einfache Bau-
grunduntersuchung f ü r ein Wohnhaus handelt oder eine gro ß räumige Geländeauf-
nahme f ü r ein Staudammprojekt, die grundsätzlichen Etappen der ingenieurgeolo-
gischen Erkundung sind die gleichen. Sie untergliedern sich in Voruntersuchungen,
Hauptuntersuchungen, projektbegleitende Untersuchungen und Nachuntersuchungen
(Abb. 5.1).
Im Rahmen der Voruntersuchungen werden zuerst die Zuständigkeiten der am Pro-
jekt beteiligten Parteien geklärt. Danach beginnt die Vorauswertung (desk study) ,
in der die verf ü gbaren ingenieur- und hydrogeologischen Planungsunterlagen ge-
sammelt, aubereitet und im Hinblick auf das geplante Projekt ausgewertet werden.
Eine Erstbegehung des Geländes wird durchgef ü hrt, bei der zu pr ü fen ist, inwieweit
die vorliegenden Planungsunterlagen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort wie-
dergeben. Darauf folgt die Vorerkundung (ield reconnaissance), in deren Rahmen
eine ingenieurgeologische Kartierung durchgef ü hrt wird. Sie umfasst die Aufnahme
der geologischen, geomorphologischen und hydrogeologischen Aspekte, der Flora
und Fauna und der anthropogenen Überprägung des Geländes. Gebirgsaufschl ü sse
werden geologisch angesprochen und gef ü gekundlich aufgenommen. Handpro-
ben werden genommen und erste, einfache Felduntersuchungen (Indextests) zur
Bestimmung von Art, Festigkeit und Verformbarkeit des anstehenden Materials
werden durchgef ü hrt.
Die Hauptuntersuchungen entsprechen der eigentlichen Baugrunderkundung (ield
investigation). In dieser Phase werden die geologischen und hydrogeologischen
Verhältnisse noch eingehender untersucht: Sch ü rfe werden angelegt und Bohrun-
gen werden abgeteut, Proben werden genommen und im Labor analysiert, Bohr-
kerne werden geologisch angesprochen, das Spannungs-Verformungsverhalten des
Baugrunds wird mit Versuchsgeräten gemessen. Im Gegensatz zu den Voruntersu-
chungen ist diese Untersuchungsphase wesentlich kostenintensiver.
Die projektbegleitenden Untersuchungen beginnen bereits vor der eigentlichen Bau-
ma ß nahme mit der Beweissicherung , bei der der Zustand von Sachg ü tern (Gebäude,
Verkehrswege, historische Besonderheiten etc.), von Ressourcen und von Schutz-
g ü tern (Oberlächenwässer, Grundwasser, sch ü tzenswerter Wald etc.) dokumen-
tiert wird. Mit Baubeginn werden die durch die Bauma ß nahmen neu entstandenen
Aufschl ü sse aufgenommen und mit der Prognose aus den Vor- und Hauptuntersu-
chungen verglichen. Bei Diskrepanzen ergeben sich möglicherweise Konsequenzen
f ü r die Planung, die dann entsprechend anzupassen ist.
Nach Abschluss der Bauma ß nahmen ist im Rahmen der Nachuntersuchungen zu
pr ü fen, ob sich das Bauwerk und der Baugrund wie prognostiziert verhalten. Über-
steigen etwa die Setzungen infolge der Bauwerkslasten ein tolerables Ma ß , wird
es zu Bauwerksschäden kommen. Bewegt sich der im Zuge der Bauma ß nahmen
angeschnittene Hang mehr als erwartet, sind Sicherungsma ß nahmen erforderlich.
Kommt es zu einer Kontamination des Grundwasserleiters im Abstrombereich der
neu errichteten Deponie, sind Sanierungsma ß nahmen unumgänglich.
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