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5.2 Etappen
Ganz gleich welche Grö
ß
enordnung das Projekt hat, ob es sich um eine einfache Bau-
grunduntersuchung f
ü
r ein Wohnhaus handelt oder eine gro
ß
räumige Geländeauf-
nahme f
ü
r ein Staudammprojekt, die grundsätzlichen Etappen der ingenieurgeolo-
gischen Erkundung sind die gleichen. Sie untergliedern sich in
Voruntersuchungen,
Hauptuntersuchungen, projektbegleitende Untersuchungen
und
Nachuntersuchungen
(Abb. 5.1).
Im Rahmen der
Voruntersuchungen
werden zuerst die Zuständigkeiten der am Pro-
jekt beteiligten Parteien geklärt. Danach beginnt die
Vorauswertung (desk study)
,
in der die verf
ü
gbaren ingenieur- und hydrogeologischen Planungsunterlagen ge-
sammelt, aubereitet und im Hinblick auf das geplante Projekt ausgewertet werden.
Eine
Erstbegehung
des Geländes wird durchgef
ü
hrt, bei der zu pr
ü
fen ist, inwieweit
die vorliegenden Planungsunterlagen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort wie-
dergeben. Darauf folgt die
Vorerkundung (ield reconnaissance),
in deren Rahmen
eine
ingenieurgeologische Kartierung
durchgef
ü
hrt wird. Sie umfasst die Aufnahme
der geologischen, geomorphologischen und hydrogeologischen Aspekte, der Flora
und Fauna und der anthropogenen Überprägung des Geländes. Gebirgsaufschl
ü
sse
werden geologisch angesprochen und gef
ü
gekundlich aufgenommen. Handpro-
ben werden genommen und erste, einfache Felduntersuchungen
(Indextests)
zur
Bestimmung von Art, Festigkeit und Verformbarkeit des anstehenden Materials
werden durchgef
ü
hrt.
Die
Hauptuntersuchungen
entsprechen der eigentlichen
Baugrunderkundung (ield
investigation).
In dieser Phase werden die geologischen und hydrogeologischen
Verhältnisse noch eingehender untersucht: Sch
ü
rfe werden angelegt und Bohrun-
gen werden abgeteut, Proben werden genommen und im Labor analysiert, Bohr-
kerne werden geologisch angesprochen, das Spannungs-Verformungsverhalten des
Baugrunds wird mit Versuchsgeräten gemessen. Im Gegensatz zu den Voruntersu-
chungen ist diese Untersuchungsphase wesentlich kostenintensiver.
Die
projektbegleitenden Untersuchungen
beginnen bereits vor der eigentlichen Bau-
ma
ß
nahme mit der
Beweissicherung
, bei der der Zustand von Sachg
ü
tern (Gebäude,
Verkehrswege, historische Besonderheiten etc.), von Ressourcen und von Schutz-
g
ü
tern (Oberlächenwässer, Grundwasser, sch
ü
tzenswerter Wald etc.) dokumen-
tiert wird. Mit Baubeginn werden die durch die Bauma
ß
nahmen neu entstandenen
Aufschl
ü
sse aufgenommen und mit der Prognose aus den Vor- und Hauptuntersu-
chungen verglichen. Bei Diskrepanzen ergeben sich möglicherweise Konsequenzen
f
ü
r die Planung, die dann entsprechend anzupassen ist.
Nach Abschluss der Bauma
ß
nahmen ist im Rahmen der
Nachuntersuchungen
zu
pr
ü
fen, ob sich das Bauwerk und der Baugrund wie prognostiziert verhalten. Über-
steigen etwa die Setzungen infolge der Bauwerkslasten ein tolerables Ma
ß
, wird
es zu Bauwerksschäden kommen. Bewegt sich der im Zuge der Bauma
ß
nahmen
angeschnittene Hang mehr als erwartet, sind Sicherungsma
ß
nahmen erforderlich.
Kommt es zu einer Kontamination des Grundwasserleiters im Abstrombereich der
neu errichteten Deponie, sind Sanierungsma
ß
nahmen unumgänglich.