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Abb. 4.24 Der kritische Regelungsgrad R c nach Rayleigh als Funktion des Stichprobenumfangs n für
verschiedene Irrtumswahrscheinlichkeiten ʱ . Ist der gemessene Regelungsgrad größer als der kriti-
sche, dann sind die Daten nicht zufällig verteilt (Werte nach Mardia & Jupp 1997).
In einem Bergbaugebiet kommt es in einer Siedlung verstärkt zu Bergschä-
den. Die Einwohner vermuten, dass der umgehende tiefe Kohleabbau die
Ursache ist. Der Bergwerksbetreiber bestreitet dies, da die Abbaue die Siedlung
noch gar nicht unterfahren haben. Die Anwohner machen jedoch geltend, dass
Bergsenkungen auch au ß erhalb der direkten Abbaubereiche autreten können.
Falls die von Norden herannahende Abbaufront die Bergschäden verursachen soll-
te, d ü rten die Dehnungen an der Oberläche nicht zufällig sein, sondern m ü ssten
sich nach N-S ausrichten. Aus der Einmessung der Dehnungen ( n = 14) ergaben
sich folgende Azimute ʱ
22 ° , 15 ° , 30 ° , 301 ° , 348 ° , 17 ° , 330 ° , 359 ° , 20 ° , 5 ° , 19 ° , 144 ° , 321 ° , 348 °
F ü r die mittlere Ausrichtung der Bewegungen folgt
Es liegt also eine bevorzugte N-S-Richtung vor. F ü r den Regelungsgrad gilt
Aus dem Vergleich mit dem kritischen Regelungsgrad (Irrtumswahrscheinlichkeit
ʱ = 0.025) folgt
so dass angenommen werden muss, dass die N-S-Bewegungen nicht zufällig sind
und der Grund der Bergschäden die von Norden herannahende Abbaufront ist.
 
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