Travel Reference
In-Depth Information
Lage der Unterkunft
Preis zahlen, Gründe für die Absage
spielen keine Rolle. Der Anspruch auf
Bezahlung erstreckt sich dabei auf die
gesamte vereinbarte Zeitdauer, es sei
denn, der Gastgeber kann die Unter-
kunft noch anderweitig vermieten. Dazu
ist der Vermieter nach Treu und Glau-
ben verpflichtet.
Und umgekehrt? Was passiert, wenn
der Vermieter mal einen Gast „aus-
bucht“? Weil beispielsweise eine FeWo
versehentlich doppelt vermietet wurde
(dies hat der Autor selbst mehr als ein-
mal erlebt)? Dann muss adäquater Er-
satz gestellt werden, wobei „gleichwer-
tig“ eben relativ ist.
So manche Unterkunft liegt alles andere
als strandnah, manches Mal sogar etli-
che Kilometer im Hinterland. Urlau-
ber, denen Ruhe über alles geht, werden
sich auch an abseitigen Lagen nicht stö-
ren. Außerdem kann man ja mal wieder
seine Fahrradkünste zeigen. Wer sich
aber gerne ins Nachtleben stürzt, der
sollte schon sehr aufmerksam hinschau-
en, wo „seine“ Bleibe genau liegt.
Mietvertrag
Hat nun der zukünftige Feriengast eine
adäquate Unterkunft ausgewählt und be-
stätigt der Vermieter, dass der angestreb-
te Termin frei ist, wird ein Mietvertrag
geschlossen. Dieser ist bindend und
kann nicht einseitig aufgekündigt wer-
den. Nimmt der Gast die Unterkunft
nicht in Anspruch oder reist er vorzeitig
ab, muss er trotzdem den vereinbarten
An- und Abreise
Meist wünschen die Vermieter, dass der
Gast zum frühen Nachmittag anreist
bzw. bis etwa 10 Uhr abreist. Die Zwi-
schenzeit wird dann genutzt, um die Un-
terkunft zu „endreinigen“.
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