Environmental Engineering Reference
In-Depth Information
Schwankungen und Unsicherheiten im Solarthermiemarkt verantwort-
lich.
Nach der aktuellen Fassung vom Juli 2012 werden mit dem MAP
Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpen und
effizientere Heiztechnik (Brennwertkessel) gefördert. So erhalten hei-
zungsunterstützende Solaranlagen einen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss
in Höhe von 90 C=m 2 Kollektorbruttofläche, mindestens jedoch 1500 C.
Einfache Anlagen zur Trinkwassererwärmung für Ein- und Zweifamili-
enhäuser sind seit Inkrafttreten des EEWärmeG nicht mehr förderfähig.
Für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten werden jedoch
die o. g. Sätze gezahlt. Eine besondere „Innovationsförderung“ erhal-
ten Solaranlagen zur Kälteerzeugung, Klimatisierung und Prozesswär-
mebereitstellung. Darüber hinaus bietet die staatliche KfW-Förderbank
für große Solarwärmeanlagen zinsvergünstigte Finanzierungsmöglich-
keiten.
Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen des europäischen
Zertifizierungszeichens Solarkeymark, das bereits in Abschn. 3.1.2 be-
schrieben wurde. Die wesentlichen Eckdaten zumMarktanreizprogramm
können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
abgerufen werden. Über die Website des BAFA [ 12 ] sind auch die för-
derfähigen Kollektoren einsehbar.
 
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