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reits, und jährlich kommen neue hinzu.
Die meisten Klettergipfel erreichen Hö-
hen zwischen 200 und 500 Meter über
dem Meer, die Kletterhöhe liegt unter 80
Meter.
Geklettert werden darf nur nach den
von sächsischen Bergsteigern 1913 auf-
gestellten und seitdem mehrfach aktua-
lisierten „Sächsischen Kletterregeln“:
Seil, Seilschlingen, Karabiner und Ringe
werden nur zur Sicherung genutzt. Die
Fortbewegung des Kletterers darf nur
mit eigener Körperkraft an natürlichen
Haltepunkten erfolgen. Das Verwenden
von Klemmkeilschlingen ist verboten,
das Einschlagen von Ringen nur bei
Erstbegehungen erlaubt. Dabei darf der
Abstand zwischen zwei Sicherungsrin-
gen 3 Meter nicht unterschreiten, bei
drei aufeinanderfolgenden Ringen soll
die Summe beider Abstände mindestens
7,50 Meter betragen. Verboten ist auch
die Benutzung von chemischen Haftmit-
teln (Magnesium). Im gesamten Natio-
nalpark ist das Klettern nur an den von
n Auch junge Kletterer
können sich hier ausprobieren
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