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Wegekonsens
Im Abschlussbericht eines nationalen
Evaluierungskomitees für den National-
park Sächsische Schweiz aus dem Jahr
2012 wird die Ausweitung der „Prozess-
schutzfläche“, einfach gesagt also des
Anteils von Wildnis, von derzeit 37 Pro-
zent auf 75 Prozent der Nationalparkflä-
che bis zum Jahr 2020 empfohlen. Die
„historisch gewachsenen Nutzungen
und Interessen der Wanderer, Bergstei-
ger und des Tourismus“ gelten darin aus-
drücklich als „nicht vereinbar“ mit dem
Schutzziel des Nationalparks. Demnach
wird unter anderem gefordert, die Wege-
dichte weiter zu reduzieren. Bisher er-
klärt der sächsische Umweltminister je-
doch, dieser Empfehlung nicht folgen zu
wollen.
Von den sächsischen Wanderern und
Bergsteigern wird das Konzept der
„Wanderautobahnen“, kritisiert, auf de-
nen Besucher übervorsorglich mit mate-
rialreich errichteten Geländern und
Treppen „kanalisiert“ werden. Auf der-
artigen Magistralen bleibt freilich die
Gesperrte Wege werden durch ein
schwarzes Kreuz auf weißem Grund ge-
kennzeichnet. Diese Sperrung kann in
begründeten Fällen unabhängig von der
Kategorie des umliegenden Wegenetzes
vorgenommen werden.
Dieser „Wegekonsens“ wurde im Jahr
2000 als Ergebnis einer monatelangen
Auseinandersetzung zwischen National-
parkverwaltung, Wander- und Berg-
sportverbänden, Forst und Kommunen
vereinbart. Er ist gleichwohl bis heute
ein Streitthema zwischen der National-
parkverwaltung auf der einen und Wan-
derern auf der anderen Seite. Die Zahl
gesperrter Wege im Nationalpark hat seit
1990 drastisch zugenommen. Zahlreiche
seit Menschengedenken begangene We-
ge, die somit auch zum Kulturerbe in
dieser Landschaft gehören, dürfen heute
nicht mehr betreten werden, auf den
meisten Wanderkarten tauchen sie gar
nicht mehr auf.
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