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schaft, dem Harz und der Mecklenburgi-
schen Seenplatte an der Müritz durch
Beschluss des DDR-Ministerrates festge-
legt. Ein Erfolg zweifellos, doch sind die
Grenzen dieses Nationalparks gleich-
wohl ein politischer Kompromiss. Es
gibt in der Sächsischen Schweiz keine
geringzuschätzenden Bereiche, sie muss
als wertvolles Ökosystem und einmali-
ge Kulturlandschaft im Ganzen erhal-
ten werden.
Am 28. April 1991 wurde der Natio-
nalpark Sächsische Schweiz offiziell er-
öffnet: in der Vorderen Sächsischen
Schweiz die geschlossenen Wald-Fels-
Reviere des Bastei- und Polenztalgebie-
tes; in der Hinteren Sächsischen Schweiz
das Schrammsteingebiet bis zur tsche-
chischen Grenze. Im Frühjahr 2000 wur-
de eine rund 80 Quadratkilometer große
Fläche in der Böhmischen Schweiz zum
Nationalpark erklärt. Somit sind 172
Quadratkilometer des Elbsandsteinge-
birges unter den höchsten Schutzstatus
gestellt.
Verwaltungssitz des Nationalparks
Böhmische Schweiz ist die an der Gren-
ze zum Lausitzer Gebirge gelegene
Kleinstadt Krásná Lipa (Schönlinde).
sondern wie ein richtiger Wald mit allen
Generationen vom Sämling bis zum da-
hinsiechenden oder bereits „toten“
Baum. Auch in der umliegenden 2.
Schutzzone des Nationalparks hat die
Natur Vorrang und der Mensch Zutritt -
wenn er sein Naturerlebnis als bewuss-
ten Verzicht auf naturfremde und natur-
belastende Hilfsmittel versteht.
Führungen
Ein besonderes Angebot, das Elbsand-
steingebirge zu erleben und seine Ge-
heimnisse kennenzulernen, sind die
Wanderungen mit der Nationalpark-
wacht (Erwachsene 6 €, Kinder bis 12
Jahre 3 €). Alle Termine und Treffpunkte
können über Tel. (035022) 900600 oder
im Internet unter www.nationalpark-
saechsische-schweiz.de abgefragt wer-
den, unter dieser Nummer sollten sich
auch größere Gruppen anmelden.
Verhaltensregeln
Grundsätzlich gilt: Außerhalb der Kern-
zone des Nationalparks dürfen alle er-
kennbaren Wege begangen werden. In-
nerhalb der Kernzone dürfen nur Wege
und Pfade betreten werden, die dafür ge-
kennzeichnet sind. Die Einhaltung wird
von der Nationalparkwacht an Schwer-
punkten kontrolliert. Zuwiderhandlun-
gen können mindestens mit einem Ver-
warngeld geahndet werden.
Wege werden nach ihrer Funktion un-
terschieden: Spazierwege, Wanderwege
und Wanderpfade sind für „Normal-
wanderer“ erschlossen, sie sind markiert
Schutzzonen
Die Verwaltung des Nationalparks ist di-
rekt dem Sächsischen Umweltministe-
rium unterstellt. In beiden Teilen des
Nationalparks gibt es eine Kernzone, wo
die Natur sich selbst überlassen bleibt.
Wanderer dürfen in diesen geschlosse-
nen Wald-Fels-Arealen die markierten
Wege nicht verlassen. Der Wald sieht in
dieser Schutzzone nicht - wie manche
Besucher meinen - „unordentlich“ aus,
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